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Sicherheits- und Gesundheits­schutz­koordination auf Baustellen (SiGeKo)

Der SiGeKo koordiniert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle und stellt sicher, dass alle geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt für die Planungsphase, die Ausführungsphase und gegebenenfalls die spätere Nutzungsphase eines Bauprojekts.

Als SiGeKo betreuen wir Ihr Bauprojekt von der Planung bis zur Umsetzung in vielseitigen Themen:

Wann benötigt der Bauherr einen Sicherheits­koordinator?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist in der Regel in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschrieben und wird für Bauprojekte benötigt, bei denen bestimmte Kriterien erfüllt sind. In Deutschland basieren die Anforderungen an einen SiGeKo auf der Baustellenverordnung (BaustellV) und der Verordnung zur Sicherheit und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen (SiGeKo-Verordnung). Hier sind einige Kriterien, bei denen ein SiGeKo erforderlich sein kann:

Größe des Bauprojekts

In Deutschland muss ein SiGeKo in der Regel für Bauprojekte bestellt werden, bei denen mehr als eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern oder mehr als eine bestimmte Anzahl von Personentagen Arbeit anfällt. Die genauen Schwellenwerte können variieren.

Komplexität des Projekts

Bauprojekte, die eine hohe Komplexität aufweisen, wie zum Beispiel große Bauprojekte mit vielen Beteiligten oder Projekte mit komplexen technischen Anforderungen, können einen SiGeKo erfordern, um sicherzustellen, dass Sicherheits- und Gesundheits­aspekte angemessen berücksichtigt werden.

Gefährliche Arbeiten

Wenn auf der Baustelle gefährliche Arbeiten oder Tätigkeiten durchgeführt werden, die ein erhöhtes Risiko für Unfälle oder Gesundheitsprobleme mit sich bringen, ist die Bestellung eines SiGeKo erforderlich.

Rechtliche Anforderungen

Die genauen rechtlichen Anforderungen an einen SiGeKo können von Land zu Land variieren. In Deutschland sind die Anforderungen in der BaustellV und der SiGeKo-Verordnung festgelegt.

Der SiGeKo hat die Aufgabe, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu koordinieren und sicherzustellen, dass alle geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt für die Planungsphase, die Ausführungsphase und gegebenenfalls die spätere Nutzungsphase eines Bauprojekts.

Bevor ein Bauprojekt beginnt, sollte immer geprüft werden, ob ein SiGeKo erforderlich ist, und die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen sollten beachtet werden.

Brauchen Sie einen SiGeKo? Anhand dieser Tabelle können Sie einfach erkennen, ob Sie einen SiGeKo benötigen (gemäß Baustellenverordnung, nach §19 Arbeitsschutzgesetz).

Arbeit­nehmer Umfang und Art der Arbeiten Berück­sich­ti­gung allg. Grund­sätze nach §4 ArbSchG bei der Planung Vor­ankün­di­gung Unterrichtung zu den Umständen auf der Baustelle (§ 2 Abs. 4) Koordi­nator SiGe-Plan Unter­lage (§3 Abs. 2 Nr. 3)
eines Arbeit­gebers
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage
eines Arbeit­gebers
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten
eines Arbeit­gebers
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage
eines Arbeit­gebers
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten
mehrerer Arbeit­geber
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage
mehrerer Arbeit­geber
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch gefährliche Arbeiten
mehrerer Arbeit­geber
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage
mehrerer Arbeit­geber
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten

Leistungen nach der Baustellen­verordnung (BauStV)

In der Planungs­phase

In der Planungsphase eines Bauprojekts erbringen wir als  Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wichtige Leistungen, um sicherzustellen, dass von Anfang an Sicherheits- und Gesundheitsaspekte in die Planung integriert werden. Die Aufgaben in dieser Phase können folgende sein:

Die Leistungen eines SiGeKo in der Planungsphase sind entscheidend, um von Anfang an sicherheitsrelevante Überlegungen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass das Bauprojekt so geplant wird, dass Risiken minimiert und Unfälle vermieden werden. Dies trägt dazu bei, die Sicherheit der Arbeiter auf der Baustelle sowie aller anderen Personen in der Umgebung zu gewährleisten.

In der Ausführungs­phase

In der Ausführungsphase eines Bauprojekts erbringt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) weiterhin wichtige Leistungen, um sicherzustellen, dass die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen auf der Baustelle eingehalten werden. Hier sind einige der Leistungen eines SiGeKo in dieser Phase:

Die Leistungen eines SiGeKo in der Ausführungsphase sind entscheidend, um die Sicherheit auf der Baustelle während des gesamten Bauprojekts aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken minimiert werden.

Wir beraten außerdem bei der Planung der Sicher­heits­einrichtungen für spätere Wartungsarbeiten am Gebäude.

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